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Allgemeine Mietbedingungen
1. Mietvereinbarung
Die Mietvereinbarung umfasst das im Prospekt beschriebene Ferienhaus. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt am Samstag um 15.00 Uhr und endet am darauf folgenden Samstag um 10.00 Uhr. Für Kurzurlaub gelten die gleichen Uhrzeiten. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Fremdenverkehrsbüro – Adresse siehe Text im Mietnachweis – während der oben genannten Zeiten (es sei denn, es wurde vorher eine anderslautende Vereinbarung getroffen). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Fremdenverkehrsbüros und teilen Sie uns mit, sofern Sie voraussichtlich außerhalb der Öffnungszeit anreisen werden. Der Schlüssel ist am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr im Fremdenverkehrsbüro zurückzugeben, wobei auch Ihr Verbrauch abgerechnet wird.
2. Zahlungsbedingungen
1. Rate: 50 % des gesamten Mietpreises sind innerhalb von 20 Tagen ab Vertragsdatum zu zahlen.
2. Rate: Der Restbetrag ist spätestens 5 Wochen vor dem Anreisetermin zu zahlen. Geht die Buchung später als 8 Wochen vor dem Anreisetermin
ein, ist der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen.
3. Abrechnung nach Verbrauch
Alle Preise sind exkl. Kosten für Strom, Heizung und Wasser. Der hundStromverbrauch wird bei der Abreise mit DKK 2,50 pro kWh abgerechnet. Die Ablesung ist vom Mieter vorzunehmen. Ein entsprechendes Ableseblatt wird bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt. Die Netzspannung beträgt
220 Volt.
4. Rücktritt aufgrund von Krankheit
Für alle Mietverhältnisse ist eine obligatorische Stornierungsregelung vorgesehen. Diese Regelung deckt die Stornierung infolge des Ablebens, eines schweren Unfalls oder einer akuten, ernsten Krankheit des Mieters selbst, der begleitenden Personen, deren Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern. Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, sind nicht von dieser Stornierungsregelung umfasst, ebenso wie Schwangerschaft und deren Folgen nicht als Krankheit gelten. Bei Rücktritt hat der Mieter dem Fremdenverkehrsbüro unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu geben und gleichzeitig ein ärztliches Attest mit der Diagnose sowie den gültigen Mietnachweis
einzureichen. Das ärztliche Attest muss dem Fremdenverkehrsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses vorliegen. Im Falle eines zulässigen Rücktritts wird der gezahlte Mietpreis abzüglich einer Versicheringsgebühr von 4% zurückerstattet. Bei bereits begonnener Nutzung des Mietobjektes ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
5. Rücktritt aus sonstigen Gründen
Bei einem Rücktritt aus nicht krankheitsbedingten Gründen, vgl. oben, kann wie folgt verfahren werden:
A. Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:
Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises, mindestens
DKK 400,00, erhoben.
B. 89 - 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:
Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises, mindestens DKK 400,00, erhoben.
C. Später als 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses:
Der Mietpreis wird zu 100 % einbehalten. Bei Neuvermietung wird der Mietpreis abzgl. einer Rücktrittsgebühr in Höhe von 35 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens DKK 400,00, zurückerstattet. Ein Rücktritt ist dem Fremdenverkehrsbüro direkt mitzuteilen, und der Mietnachweis ist zurückzusenden. Die Mietvereinbarung ist in unveränderter Form auf Dritte übertragbar. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Fremdenverkehrsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses. Für angefangene Mietverhältnisse ist keine Rückerstattung möglich.
6. Das Ferienhaus
Das Ferienhaus darf nur von der in der Beschreibung genannten Anzahl Personen bewohnt werden. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ist nicht gestattet. Buchungen für Jugendgruppen u. Ä. sind nur gültig, sofern dies ausdrücklich im Mietnachweis vermerkt ist. Die Reinigung des Mietobjektes bei der Abreise obliegt dem Mieter. Das Ferienhaus und dessen Inventar sind in dem gleichen Zustand wieder zu übergeben, in dem sie bei der Übernahme vorgefunden wurden. Etwaige erforderliche Reinigungsmaßnahmen können auf Kosten des Mieters durchgeführt werden.
Für das Abhandenkommen von beweglichen Sachen sowie während des Mietzeitraumes verursachte Schäden haftet der Mieter. Derartige Schäden sind dem Fremdenverkehrsbüro vor der Abreise bei der Schlüsselrückgabe anzuzeigen bzw. zu ersetzen. Falls während der Mietzeit durch das Fremdenverkehrsbüro Beschädigungen, Vandalismus oder sonstiger ernsthafter Missbrauch der Mietsache festgestellt werden, ist das Fremdenverkehrsbüro berechtigt, dem Mieter fristlos und ohne Entschädigung zu kündigen. Das Mitbringen von Haustieren (Hund oder Katze)
ist nur erlaubt, wenn dies in der Beschreibung des Ferienhauses angegeben ist. Hunde sind an der Leine zu führen. In einigen Ferienhäusern ist das Mitbringen von Katzen nicht erlaubt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Ferienhäuser in Privatbesitz befinden und somit nach dem persönlichen Geschmack des Eigentümers eingerichtet und ausgestattet sind. Alle Entfernungsangaben zur Küste sind Richtwerte und in direkter Luftlinie gemessen. Die Ferienhäuser sind mit Matratzen - oftmals aus Schaumstoff in den Standardgrößen 175/190 x 70/85 cm (ein schmales Doppelbett ist 140 cm breit) - sowie Oberbetten und Kopfkissen entsprechend der für das Objekt maximal zugelassenen Personenzahl ausgestattet.
7. Der Mieter
Der Mieter hat sich selbst gegen Schäden an der eigenen Person sowie an den Begleitpersonen und deren Eigentum zu versichern.
8. Das Fremdenverkehrsbüro
Das Fremdenverkehrsbüro übernimmt keinerlei Haftung für unvermittelt auftretende Schäden am Ferienhaus (Ausfälle an Installationen u. Ä.) sowie das Auftreten von Schädlingen (Wespen, Ameisen, Fliegen usw.) im oder am Ferienhaus. Bitte beachten Sie, dass auch in Häusern, in denen keine Haustiere erlaubt sind, Allergien auftreten können. Eine Entschädigung hierfür ist ausgeschlossen. Das Fremdenverkehrsbüro übernimmt keinerlei Haftung für Umstände infolge von Krieg, Streik, Aussperrung, Rationierung von Öl und Benzin, Baulärm, Sperrungen der Landesgrenze, Seuchen, Natur- und Umweltkatastrophen oder anderen Arten höherer Gewalt. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich vor, etwaige Abgabenerhöhungen oder offizielle Änderungen des Fremdwährungskurses u. Ä. verhältnismäßig auf den vereinbarten Mietpreis aufzuschlagen.
9. Reklamationen
Schäden und Mängel an dem gemieteten Ferienhaus
sind innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses bzw. nach Eintritt des Schadens
mitzuteilen. Das Fremdenverkehrsbüro ist nach dem Eingang einer Reklamation wegen Schäden
und Mängeln verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Erfolgt die Schadenanzeige später, so kann das Fremdenverkehrsbüro nicht haftbar gemacht werden. Können Schäden und Mängel, die innerhalb der zeitlichen Frist gemeldet wurden, während der Mietdauer nicht behoben werden, so ist der Mieter zu einer verhältnismäßigen Minderung des Mietpreises berechtigt. Das Fremdenverkehrsbüro behält sich vor, den Mieter in ein anderes gleichwertiges Ferienhaus umzuquartieren.
Im Fall von Funktionsausfällen der Geschirrspülmaschine, der Waschmaschine, des Mikrowellen-, Fernseh- oder Radiogerätes o. Ä. besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Gleiches gilt für Fahrräder, Boote u. Ä. Hierbei handelt es sich um Extras, die den Mietpreis nicht beeinflussen, weshalb Fehler und Mängel an diesen Gegenständen auch keinen Anspruch auf Mietpreisminderung begründen. Alle anderen Arten von Schadenersatz sind ausgeschlossen.
10. Dänisches Recht
Da sich das Ferienhaus in Dänemark befindet und dänischem Eigentumsrecht unterliegt, werden etwaige Streitigkeiten nach dänischem Recht entschieden.
DRUCKFEHLER VORBEHALTEN.

